Eyguebelle Distillerie artisanale en Drôme provençale
 
   

Rückblick
Von Aiguebelle zu Eyguebelle

Kräuterlikör : Die Herstellung von Kräuterlikören.
Obstlikör : Die Herstellung von Obstlikören.
Sirup : Die Sirupherstellung.
Gütezeichen
Auszeichnungen
Gesetzliche Bestimmungen für Sirupe
Gesetzliche Bestimmungen für alkoholische Getränke

 

Gesetzliche Bestimmungen für Sirupe (Quelle: Lamy-Dehove. April 96)

Einleitung:
Der Sirup unterliegt nationalen Bestimmungen, in denen die zulässigen Bezeichnungen und Verarbeitungsmethoden, sowie die Etikettangaben festgelegt werden und die sich aus dem Erlass Nr. 92-918 vom 18. August 1992 ergeben. Sie werden durch rechtliche Vorschriften vervollständigt, die den Sirup schützen sollen, der mit Beeren, z.B. Erdbeeren, Himbeeren oder Süßkirschen erzeugt wird.

Bezeichnungen:
Sirup: die Bezeichnung „Sirup“ gilt nur für konzentrierte und aromatisierte Produkte, die durch die Auflösung kohlenhydratischer Süßstoffe im Wasser gewonnen werden (Erlass Nr. 92-918 vom 18. August 1992 - Artikel 1).

Obstsirup - Fruchtsaftsirup: die Bezeichnungen „Obstsirup“ oder „Fruchtsaftsirup“ gelten nur für einen Sirup mit mindestens 10% Fruchtsaft. Dieser Anteil wird auf 7% reduziert, wenn der oder die Fruchtsaft/-säfte im Sirup ausschließlich aus Zitrusfruchtsaft besteht/bestehen (Erlass Nr. 92-918 vom 18. August 1992 - Artikel 2, Absatz 1).

...sirup - Sirup mit ...saft: die Bezeichnungen „...sirup“ oder „Sirup mit ...saft“ mit Angabe der Frucht/Früchte, die den Hauptgeschmack verleiht/verleihen, gelten nur für einen Sirup mit mindestens 10% des/der entsprechenden Safts/Früchte. Bei Zitrusfrüchten wird dieser Anteil auf 7% reduziert (Erlass Nr. 92-918 vom 18. August 1992 - Artikel 2, Absatz 1).

Abbildung der Frucht: Nur „Obstsirup“, „Fruchtsaftsirup“ und „…sirup“ oder „Sirup mit …saft“ dürfen Früchte auf ihrem Etikett abbilden (Erlass Nr. 92-918 vom 18. August 1992 - Artikel 5).

 


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