| Gesetzliche Bestimmungen für alkoholische
Getränke (Quelle: Lamy-Dehove. April 96)
Tresterbranntwein oder Traubentrester: Die Begriffe „Tresterbranntwein“ oder „Traubentrester“ bezeichnen
folgende Spirituose:
- Aus gegärter Weinmaische, die entweder direkt mit Wasserdampf
oder Wasserzufuhr destilliert wurde und der ggf. eine bestimmte
Menge Hefe zugefügt wurde (siehe w.u.), wobei die Destillation
mit 86 Vol.-% Maische erfolgt. Eine Zweitdestillation mit diesem
Alkoholgehalt ist zugelassen.
- Mit einem Mindestgehalt an flüchtigen
Bestandteilen von 140g/hl 100 Vol.-% Alkohol und einem Höchstgehalt
an Methylalkohol von 1000g/hl 100 Vol.-% Alkohol (EG Vorschrift
Nr. 1014/90. Artikel 1).
Bei der Herstellung von Tresterbranntwein darf 100 kg eingesetzter
Weinmaische höchstens 25 kg Hefe hinzugefügt werden.
Die Alkoholmenge der Hefe darf nicht 35% von der gesamten Alkoholmenge
des Endproduktes übersteigen (EG Vorschrift Nr. 1014/90. Artikel
1).
Obstbranntwein: Der Begriff „Obstbranntwein“ bezeichnet
folgende Spirituose:
- Ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillation
von Fruchtfleisch oder Fruchtmost, mit oder ohne Kern, erzeugt.
-
Destilliert bei weniger als 86 Vol.-%, so dass das Destillationserzeugnis
sein Aroma und Geschmack der Frucht verdankt.
- Mit einem Mindestgehalt
an flüchtigen Bestandteilen von 200g/hl 100 Vol.-% Alkohol.
-
Wenn es sich um Branntwein aus Kernobst handelt, darf der Gehalt
an Cyanwasserstoffsäure keine 10g/hl 100 Vol.-% Alkohol übersteigen.
Das somit erzeugte Getränk erhält die Bezeichnung „Branntwein“,
die hinter den Namen der Frucht gehängt wird: Kirschbranntwein
(oder Kirschwasser), Pflaumenbranntwein (oder Slivovic), Mirabellen-,
Pfirsich-, Apfel-, Birnen-, Aprikosen-, Feigen-, Zirrus-, Traubenbranntwein,
sowie jede andere Frucht. Das Getränk kann ebenfalls mit „-wasser“ bezeichnet
werden, wobei diese Bezeichnung an den Fruchtnamen gehängt
wird.
Der Begriff „Williams“ darf nur für Birnenbranntwein
benutzt werden, der ausschließlich aus „Williamsbirnen“ erzeugt
wird.Falls zwei oder mehrere Fruchtsorten zusammen destilliert
werden, erhält das Getränk die Bezeichnung „Obstbranntwein“.
Diesem Begriff kann der Name der jeweiligen Fruchtsorten zugeordnet
werden, die in ihrer mengenmäßigen Reihenfolge angegeben
werden.
Obstspirituose: Der Begriff „Obstspirituose“ bezeichnet
eine Spirituose, die durch die Mazeration einer Frucht in natürlichem Äthylalkohol
und/oder in einem Destillat mit Herkunftsbezeichnung laut vorliegender
Bestimmungen in einer festzulegenden Mindestproportion gewonnen
wird.
Die Aromatisierung dieser Spirituose kann durch Aromastoffe und/oder
aromatisierende Präparate vervollständigt werden, die
nicht von der eingesetzten Frucht stammen. Sowohl der kennzeichnende
Geschmack, als auch die Farbe dieser Spirituose dürfen jedoch
nur aus der eingesetzten Frucht hervorgehen. |